Neue Widerrufsbelehrung ab 11. Juni

Am 11. Juni ändert sich für Händler ein wichtiger Punkt: das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen wird neu geregelt. Und das ohne Übergangsfrist. Wer ab diesem Zeitpunkt auf seiner Homepage nicht die korrekten Regelungen veröffentlicht, riskiert Abmahnungen.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt folgendes:

- Bei Internetauktionen von Ebay & Co. ist eine Widerrufsfrist von 2 Wochen statt bisher einem Monat möglich. Normalerweise schickt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich nach Beendigung der Auktion eine Mail, die die Belehrung über den Widerruf enthält. Ab diesem Zeitpunkt betrug die Frist bisher 4 Wochen, jetzt sind es nur noch 2. Streit könnte es nach Ansicht vieler Rechtsexperten um das Wörtchen „unverzüglich“ geben, denn der Zeitraum ist nicht genau definiert.

- In der Widerrufsbelehrung entfällt der Verweis auf die BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), da es diese dann nicht mehr geben wird. Ersetzt wird sie durch das EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

- Der Wertersatz wird neu geregelt, sodass der Unternehmer bei der Rückgabe eines verkauften Artikels für die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ mehr verlangen kann. Die Regelung ist jedoch noch nicht fix, da der Europäische Gerichtshof mit diesem deutschen Gesetz nicht einverstanden ist.

Die neuen Regelungen dürfen erst am 11. Juni online gestellt werden, nicht früher. Und auch nicht später, denn abmahnfreudige Anwälte warten nur auf solche unwissende Händler.

Weitere Infos und Vorlagen für die Widerrufsbelehrung gibt es u. a. auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

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Autor: micky
Datum: Mittwoch, 26. Mai 2010 11:24
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