Eintrag im Branchenbuch bringt neue Kunden
Wer im Internet bzw. in einem Ladengeschäft etwas verkauft oder seine Dienstleistungen anbietet, der ist auf ein gedrucktes Branchenbuch, wie z. B. die Gelben Seiten, oder einen Online-Branchenkatalog angewiesen. Ein Branchenbuch im Internet hat die Vorteile, dass nicht nur lokal, im eigenen Ort oder im umliegenden Landkreis gesucht werden kann, sondern deutschlandweit. Die meisten Anbieter von Online-Branchenbüchern bieten einen kostenlosen Basiseintrag an und einen kostenpflichtigen Eintrag, bei dem der Kunde dann seine Firma mit viel mehr Informationen bewerben kann als beim Basiseintrag (z. B. Homepage, viele Branchen/Kategorien, farbliche Hervorhebung, werbefreie Seite).
Ein weiterer Vorteil der Firmensuche im Internet: Kunden haben ihr Kosten fest im Blick, der Vertrag mit dem Branchenbuch-Anbieter kann zu festen Terminen gekündigt werden, die Kommunikation mit dem Kundendienst ist problemlos und der Eintrag kann jederzeit verändert werden, wenn sich im Unternehmen etwas ändert.
Unter die Anbieter von gedruckten Branchenkatalogen haben sich in letzter Zeit nämlich immer wieder schwarze Schafe gemischt. So warnt der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) aus aktuellem Anlass wieder vor unseriösen Adressbuchverlagen. Laut DVS sind Selbstständige, Gewerbetreibende und vor allem junge Unternehmer und Existenzgründer, die erst seit kurzer Zeit im Handelsregister eingetragen sind, bevorzugte Opfer. Einträge und Änderungen müssen in diesem Register veröffentlicht werden, so will es das deutsche Gesetz. Die Daten sind dadurch aber für jeden, auch für unseriöse Adressbuch- und Branchenverzeichnisverlage abrufbar. Die Unternehmen werden angeschrieben und z. B. durch irreführende Formulare bzw. Rechnungen verunsichert. „Das Phänomen Adressbuchschwindel wird schon seit Jahren besonders von mittelständischen Unternehmensgründern beklagt“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, DVS-Geschäftsführerin. „Mit dieser Methode sind immer wieder lukrative Gewinne zu erzielen. Dabei werden Kosten für Bekanntmachungen im Handelsregister ausschließlich von den Amtsgerichten in Rechnung gestellt, auch die Verlage der Veröffentlichungsblätter versenden hierzu keine Rechnungen. Die Schwindler erwecken mit ihren Schreiben den Eindruck, eine öffentliche Stelle sei der Absender. Auch Wortwahl und äußerliche Gestaltung sind danach ausgelegt“, warnt Lunderstedt-Georgi vor diesen und anderen „Machenschaften“.
Ein aktueller Fall ist aus Thüringen bekannt. Dort erhielten viele Handwerker Werbeanrufe und Faxe für einen scheinbar kostenlosen Eintrag im Branchenbuch „Gelbe Profis“. Das so titulierte Buch lässt sehr schnell Verwechslungen zu den bekannten „Gelben Seiten“, der scheinbar kostenlose Eintrag entpuppt sich bei Auftragsbestätigung als jährlicher Nettopreis von 238 Euro und dreijähriger Bindefrist. Auch werden des öfteren „Korrekturabzüge“ verschickt mit der Bitte um Freigabe. Wer unterschreibt, hat ruckzuck einen kostenpflichtigen Eintrag und Vertrag abgeschlossen. Da sind die Online-Anbieter zur Branchenbuchsuche eine echte Alternative.

