Neue Widerrufsbelehrung ab 11. Juni
Mittwoch, 26. Mai 2010 11:24
Am 11. Juni ändert sich für Händler ein wichtiger Punkt: das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen wird neu geregelt. Und das ohne Übergangsfrist. Wer ab diesem Zeitpunkt auf seiner Homepage nicht die korrekten Regelungen veröffentlicht, riskiert Abmahnungen.

