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Internet-Handel: Kein Wertersatz fürs Ausprobieren von Waren
Dienstag, 29. September 2009 15:37
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für alle Internethändler interessant: Das Gericht entschied, dass ein Onlinehändler nur dann sogenannten Wertersatz verlangen darf, wenn die zurückgeschickte Ware mehr abgenutzt ist, als es üblich ist, wenn man die Ware testet. Also z. B. ein Kleidungsstück anzieht, ein Elektrogerät auspackt und anschaltet oder ein Kinderspielzeug ausprobiert (EuGH , Urteil v. 3. September 2009, C-489/07).
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: micky

