Internet-Handel: Kein Wertersatz fürs Ausprobieren von Waren

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für alle Internethändler interessant: Das Gericht entschied, dass ein Onlinehändler nur dann sogenannten Wertersatz verlangen darf, wenn die zurückgeschickte Ware mehr abgenutzt ist, als es üblich ist, wenn man die Ware testet. Also z. B. ein Kleidungsstück anzieht, ein Elektrogerät auspackt und anschaltet oder ein Kinderspielzeug ausprobiert (EuGH , Urteil v. 3. September 2009, C-489/07).

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Chinesen sind Spam-Weltmeister

Die Chinesen sind weltweit nicht nur die größten Raubkopierer von Produkten, technischen Entwicklungen und Maschinen, aus dem Reich der Mitte kommen auch die meisten Spam-Mails. Das geht aus dem aktuellen Spambericht von Kaspersky Lab hervor. Demnach kamen 40 Prozent aller im August 2009 versendeten Spam-Mails aus China. Die USA liegt mit 8,7 Prozent auf Platz 2, Indien mit 7,2 Prozent auf Platz 3. Danach folgen Russland, Großbritannien, Brasilien, Italien, Saudi-Arabien, Vietnam und Deutschland.

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